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Agentur-AGB Aachen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der IXPRESS Event & Marketing GmbH
Stand: 11/2025
Geltung nur gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB).

1. Geltungsbereich, Begriffe

1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der IXPRESS Event & Marketing GmbH („Ixpress“) und ihren Kunden („Auftraggeber“), die Unternehmer i. S. d. § 14 BGB sind.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn Ixpress ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
1.3 Individuelle Vereinbarungen im Angebot/Vertrag gehen diesen AGB vor.

 

2. Vertragsschluss, Angebotsgrundlagen

2.1 Angebote von Ixpress sind freibleibend.
2.2 Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung in Textform (E-Mail genügt) oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
2.3 Leistungsbeschreibungen, Timings, Budgets, Annahmen und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers ergeben sich aus dem Angebot und diesen AGB.

 

3. Leistungsumfang, Änderungen (Change Requests)

3.1 Umfang, Qualität, Abnahme-/Go-Live-Kriterien und Termine ergeben sich aus dem Angebot.
3.2 Änderungs-/Zusatzleistungen erfolgen nach vorheriger schriftlicher oder textlicher Beauftragung zu den vereinbarten oder – mangels Vereinbarung – zu den aktuellen Tagessätzen von Ixpress.
3.3 Ixpress ist zu Teilleistungen berechtigt, soweit zumutbar.

 

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber stellt alle für das Projekt erforderlichen Informationen, Inhalte (Texte/Bilder/Logos/Schriften), Zugänge und Entscheidungen fristgerecht bereit und gewährleistet, dass er die hierfür nötigen Rechte besitzt.
4.2 Verzögert oder unterlässt der Auftraggeber Mitwirkungen, verschieben sich Fristen angemessen; Mehraufwände werden zusätzlich vergütet.

 

5. Fremdleistungen/Subunternehmer

5.1 Ixpress ist berechtigt, Subunternehmer einzusetzen.
5.2 Soweit Fremdleistungen (z. B. Lizenzen, Druck, Hosting, Media, Künstler, Technik) über Ixpress beauftragt werden, erfolgt dies im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers oder – falls über Ixpress – gegen Durchberechnung zzgl. Handling. Nicht stornierbare Dritt-Kosten trägt der Auftraggeber.

 

6. Termine, Force Majeure

6.1 Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart sind.
6.2 Bei Ereignissen außerhalb des Einflussbereichs von Ixpress (höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Dienstleistern, Epidemien, Streik, Energie-/Netzausfälle, Lieferengpässe) verlängern sich Fristen angemessen; Schadensersatzansprüche bestehen nicht.

 

7. Vergütung, Vorschüsse, Nebenkosten

7.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden Leistungen nach Zeitaufwand gemäß gültiger Preisliste abgerechnet; Festpreise nur, wenn ausdrücklich vereinbart.
7.2 Nebenkosten (Reise, Spesen, Versand, Datenträger, Testgeräte, Stock-Material, Lizenzen) werden zusätzlich berechnet.
7.3 Kostenvoranschläge sind unverbindlich; Abweichungen bis ±10 % gelten als genehmigt. Übersteigt die Abweichung 10 %, informiert Ixpress; schweigt der Auftraggeber 2 Werktage, gilt die Anpassung als genehmigt.

 

8. Zahlungsbedingungen, Verzug

8.1 Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher USt.
8.2 Rechnungen sind – sofern nicht anders ausgewiesen – 14 Kalendertage netto fällig.
8.3 Ixpress darf Vorkasse verlangen, insbesondere 50 % auf Eigenleistungen bei Erstaufträgen sowie 100 % auf nicht stornierbare Fremdleistungen.
8.4 Bei Verzug: Verzugszinsen nach § 288 BGB, Mahnpauschale 40 € (§ 288 Abs. 5 BGB), weitergehender Verzugsschaden vorbehalten.
8.5 Bis zur vollständigen Zahlung behält Ixpress sich Eigentum und Rechte an Leistungen/Ergebnissen vor.

 

9. Abnahme

9.1 Bei werkvertraglichen Leistungen erfolgt eine Abnahme.
9.2 Der Auftraggeber prüft Lieferungen unverzüglich. Bleibt eine begründete Mängelrüge innerhalb von 10 Werktagen nach Lieferung/Go-Live aus, gilt die Leistung als abgenommen („Abnahmefiktion“), sofern Ixpress hierauf hingewiesen hat.
9.3 Geringfügige Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung.

 

10. Nutzungsrechte, offene Daten

10.1 Mit vollständiger Zahlung räumt Ixpress dem Auftraggeber – sofern nicht anders vereinbart – ein einfaches, nicht exklusives, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den im Angebot beschriebenen Zweck/Medien ein. Weitergehende Nutzungen (andere Produkte, Kampagnen, Kanäle, Bearbeitungen) bedürfen vorheriger Zustimmung und zusätzlicher Vergütung.
10.2 Urheber- und Leistungsschutzrechte, Quell- und Arbeitsdateien (offene Dateien, z. B. InDesign, PSD, Code-Repos) verbleiben bei Ixpress, sofern ihre Herausgabe nicht ausdrücklich vereinbart und vergütet wird.
10.3 Drittlizenzen (z. B. Stock, Fonts, Plugins, Open-Source-Komponenten) unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen; deren Reichweite bestimmt sich ausschließlich nach diesen Bedingungen.

 

11. Präsentationen/Pitches

11.1 Für Präsentationen kann Ixpress ein Präsentationshonorar verlangen (Personal-/Sachaufwand zzgl. Fremdleistungen).
11.2 Ohne Auftrag bleiben sämtliche Präsentationsunterlagen und Inhalte Eigentum von Ixpress; Nutzung/Weitergabe ist untersagt.
11.3 Bei Auftragserteilung wird ein vereinbartes Präsentationshonorar angerechnet.

 

12. Stornierung/Kündigung

12.1 Der Auftraggeber kann Aufträge jederzeit in Textform stornieren/kündigen. Ixpress behält den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen und anderweitige Erwerbe anrechnen lassen (Anlehnung § 648 BGB).
12.2 Pauschale Abgeltung (vorbehaltlich Nachweis abweichender ersparter Aufwendungen):
– bis 30 Kalendertage vor Leistungsbeginn: 30 % der verbleibenden Netto-Eigenleistungen,
– 29–14 Tage: 50 %,
– 13–3 Tage: 80 %,
– < 72 Std.: 100 %.
Nicht stornierbare Dritt-/Fremdkosten sind in voller Höhe zu erstatten.
12.3 Bereits erbrachte Leistungen (inkl. Konzepte/Entwürfe) sind stets voll zu vergüten; Nutzungsrechte entstehen erst nach vollständiger Zahlung.

 

13. Gewährleistung

13.1 Es gilt das gesetzliche Mängelrecht; bei B2B ist Ixpress zunächst zur Nacherfüllung berechtigt.
13.2 Mängel sind konkret in Textform zu rügen; Ixpress ist eine angemessene Frist zur Behebung einzuräumen.
13.3 Für Funktionsstörungen, die auf Systemumgebung, Fremdsoftware, fehlende Mitwirkungen oder nachträgliche Änderungen durch den Auftraggeber zurückgehen, haftet Ixpress nicht.

 

14. Haftung

14.1 Ixpress haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
14.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Ixpress nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); die Haftung ist dann der Höhe nach auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt und insgesamt auf die Netto-Vergütung des jeweiligen Einzelauftrags, max. 250.000 € je Schadensfall, begrenzt.
14.3 Für entgangenen Gewinn, indirekte Schäden, Datenverluste (bei fehlender angemessener Datensicherung durch den Auftraggeber) und Rechtskonformität vom Auftraggeber gelieferter Inhalte haftet Ixpress nicht.

 

15. Rechte Dritter, Freistellung

15.1 Der Auftraggeber garantiert, dass von ihm gelieferte Inhalte/Materialien frei von Rechten Dritter sind und keine Gesetze verletzen, und stellt Ixpress von sämtlichen Ansprüchen Dritter (inkl. angemessener Rechtsverteidigungskosten) frei.
15.2 Rechtsprüfung (Marken-, Wettbewerbs-, Medien-, Datenschutzrecht) ist nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich beauftragt.

 

16. Vertraulichkeit, Datenschutz, AVV

16.1 Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen streng vertraulich.
16.2 Soweit Ixpress im Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien vorab eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (Art. 28 DSGVO). Ohne AVV ist die Verarbeitung unzulässig.

 

17. Referenznennung

Ixpress darf den Auftraggeber als Referenz nennen und Projektergebnisse in Eigenwerbung (Print, Web, Social Media, Pitches) zeigen, sofern keine überwiegenden berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen. Geheimhaltungsabsprachen bleiben unberührt.

 

18. Schlussbestimmungen

18.1 Rechtswahl: Es gilt deutsches Recht, ohne UN-Kaufrecht (CISG).
18.2 Erfüllungsort ist Herzogenrath. Gerichtsstand ist – sofern der Auftraggeber Kaufmann ist – Aachen (§ 38 ZPO).
18.3 Änderungen/Ergänzungen dieses Vertrags einschließlich dieser AGB bedürfen der Textform.
18.4 Salvatorisch: Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.